Ich betreue seit vielen Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt Klienten in sämtlichen zivil- und strafrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Zu den Kernbereichen gehört das Ehe- und Familienrecht. So stehe ich Ihnen gerne in allen Fragen zwischen Angehörigen (z.B. Eheverträge, Scheidungen, Abhandlung von Verlassenschaften) zur Seite.
Die Basis unserer Arbeit bilden vertrauliche und umfassende Beratungsgespräche, um die bestmögliche Lösung für rechtliche Probleme zu finden. Dies bedeutet vor allem, prozessvermeidende und vernünftige Vorgehensweisen für die Klienten zu finden, welche sich oftmals in einer prekären Situation befinden. Ist der Weg zu Gericht jedoch nicht vermeidbar, werden erfolgversprechende Prozessstrategien entwickelt und diese mit anwaltlichem Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick umgesetzt.